Hey Veganer, eure Ersatzprodukte sind Verbrauchertäuschung.

Transkript

Wenn Menschen sagen: „Ich werde nie verstehen, warum Veganer Fleischprodukte aus Pfanzen nachbauen.“,  dann ist das keine intellektuelle Bescheidenheit, sondern eher so eine Art Drohung. Im englischen nennt man sowas auch „humble brag“. Man formuliert etwas scheinbar bescheiden, in dem Fall, dass man etwas nicht versteht, will in Wahrheit damit aber vermitteln, dass man nicht nur bescheidener, sondern auch klüger ist, als diese Veganer, die offenbar absurdes Zeug tun: Sie lehnen Fleisch ab, bauen sich aber welches aus Pflanzen nach. Tatsächlich liegt die Ursache für diese scheinbare Absurdität aber nicht bei den Veganern, sondern bei den eigenen Verständnisschwierigkeiten, die man so wild entschlossen verteidigen will. Dieses Argument ist aber wirklich sehr leicht zu widerlegen. Fleischgeschmack kann man lecker finden, aber Fleisch trotzdem ablehnen, weil man die damit verbundene Gewalt an Tieren ethisch nicht vertretbar findet. Es gibt noch andere gute Gründe für solche Produkte. Aber dieser eine reicht schon völlig aus. Einige Kritiker versuchen trotzdem noch was zu retten und verlangen in Bezug auf Ersatzprodukte eine merkwürdige Konsequenz von Veganern, und fordern, dass man als richtiger Veganer auch auf Ersatzprodukte verzichten solle. Eine Begründung dafür, die über „trotzdem“ hinausgeht, wird dafür in der Regel aber nicht geliefert. Teilweise scheint da auch eine persönliche Beleidigung empfunden zu werden. Vielleicht weil Veganer gewissermaßen erkannt haben, dass man nicht nach willkürlichen Fleischesser-Regeln spielen muss und diese auch ändern kann, so dass man den Genuss gewisser Produkte auch ohne die Gewalt haben kann. Das scheint sich für manche Menschen wie ein Affront anzufühlen. Vermutlich liegt das auch daran, dass man sich selbst als einen Genussmenschen empfindet und Veganer gern dafür belächelt, dass sie vermeintlich genussfeindliche Asketen seien. Aber verletzter Stolz ist als Argument eben auch nicht geeignet. Wenn man sich aber vorgenommen hat, vegane Ersatzprodukte trotzdem doof zu finden, muss also noch etwas anderes als Begründung her.
Da bietet sich manchen noch das Zitieren des vermeintlichen Analogkäse-Paradoxons an, wo man sich darüber amüsiert, dass früher alle Analogkäse ganz schlimm fanden und jetzt teures Geld für veganen Käse zahlen. Da wird dann auch gern so getan, als hätte man sich das selbst ausgedacht. Aber das funktioniert auch nur scheinbar, weil man ignoriert, dass die Gruppe, die sich darüber empört hat, wohl eher die eigene war, während Veganer sich über derartigen Käse sicherlich nicht beschwert haben. Und wenn, dann darüber, dass Analogkäse in den meisten Fällen gar nicht vegan war. Auch hier wird wieder nicht differenziert, damit das Argument scheinbar funktioniert. Wenn man darauf hingewiesen wird, kann es praktischerweise aber immer noch als Witz verkauft werden, und man kann damit gleich noch mal zeigen, dass Veganer nicht nur genussfeindlich, sondern auch humorlos sind.

Und dann bietet sich offenbar noch der Vorwurf an, dass Produkte wie Pflanzenmilch oder vegane Schnitzel Verbrauchertäuschung seien.Da gibt es zwei Varianten. Die erste ist, dass speziell Veganer sich von der Industrie täuschen und abzocken lassen, weil diese Produkte meist teurer sind, obwohl sie vermeintlich minderwertige oder gar „chemische“ Zusätze enthalten. Damit haben die meisten Kritiker aber kein Problem. Das ist eher etwas, wofür man Veganer verspotten zu können meint. Aber da sollte man sich besser fragen, warum Tierprodukte im Vergleich so grotesk billig sind. Und man kann wohl auch davon ausgehen, dass Nichtveganer etwa Wurst, nicht unbedingt wegen vermeintlich hochwertiger Inhaltsstoffe kaufen. Veganer wissen schon, was sie kaufen und warum. Es geht eben in erster Linie um die Vermeidung von Tierleid. Extrem wenig zu zahlen aber hochwertigere Lebensmittel dafür zu bekommen, erfüllt hingegen wohl auch in vielen Fällen eine Definition von Verbrauchertäuschung. Und dann gibt es da noch den Vorwurf, dass die Hersteller dieser Produkte nichtvegane Menschen täuschen würden oder wollen. Zugegeben, das geht. Es gibt zahlreiche Verkostungen wo diverse vegane Produkte von den allermeisten Mischköstlern nicht als solche erkannt werden. Und natürlich sind diese Ersatzprodukte tierischen Produkten nachempfunden. Schließlich geht es ja darum, Alternativen zu entwickeln, die möglichst vergleichbar schmecken und ähnlich verwendet werden können, die aber nicht auf Tierausbeutung basieren. Und dementsprechend kommen diese dem Vorbild auch im Hinblick auf Konsistenz, Verpackungsgestaltung und Benennung oft sehr nahe. Das ist ja das Ziel. Ein weiteres Ziel ist dabei folgerichtig aber auch, abseits von Blindverkostungen klar zu machen, dass diese Produkte eben NICHT tierischen Ursprungs sind. Dementsprechend und weil es diesbezüglich Vorschriften gibt, sind diese praktisch immer explizit, mehrfach und sehr eindeutig entsprechend gekennzeichnet und erkennbar. Oftmals durch den ausdrücklichen Begriff vegan oder rein pflanzlich, durch offizielle oder herstellereigene Vegan-Labels, durch die obligatorische Zutatenliste oder durch Beschreibungen wie „Alternative zu“ und anderes. Dennoch bestehen manche Menschen darauf, dass es sich bei diesen Produkten Verbrauchertäuschung handele.

Nun wird zwar von vielen Menschen behauptet, dass sie ganz „bewusst“ Fleisch essen und darauf achten, wo es herkommt und so weiter. Da sollte man meinen, dass das Lesen der Verpackung auf jeden Fall dazugehört. Und wenn man Fleisch immer nur beim Metzger des Vertrauens kauft, sich aber betrogen fühlt, weil man durch eine Verkettung mysteriöser Umständen tragischerweise mit einer Sojawurst heimgekommen ist, dann stimmt da auch irgendwas nicht. Aber nicht bei Veganern oder den Ersatzprodukten. Wenn man klar deklarierte Produkte als Täuschung bezeichnet, attestiert man sich vor allem selbst Unmündigkeit. Und der Europäische Gerichtshof scheint diese Ansicht zu teilen. Er hat Bezeichnungen wie „Veggie-Käse“ für vegane Produkte für unzulässig erklärt, weil dies zu einer Verwirrung der Verbraucher führen würde.
Sojamilch wird in China schon seit über 2000 Jahren verwendet. Und in Deutschland war sogenannte „vegetabile Milch“ schon Anfang des 20. Jahrhunderts gebräuchlich. Dennoch darf diese seit 1987 in der EU nur unter Bezeichnungen wie „Sojadrink“ verkauft werden.
Begründet wird dies mit vermeintlicher „Wettbewerbswidrigkeit“ und der europäischen „Verordnung des Rates über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung“
Die besagt, dass „die Bezeichnung ‚Milch‘ ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten“ ist.
Wenn den Menschen wirklich so wichtig ist, dass niemand getäuscht wird, wäre ein Vorschlag an der Stelle direkt auch bei der Bezeichnung Eutersekretion zu bleiben. Und statt Käse, sagt man korrekterweise geronnene Eutersekretion. Das gleiche für Hühnerovolationsprodukte und Tierleichenteile. Das ist nicht nur ehrlich und transparent. Man muss sich auch keine Sorgen mehr machen, dass Veganer es kopieren. Und dann legen wir im Sinne der Transparenz auch fest, dass Tierfabriken, die weder mit Wiesen noch Höfen wirklich was zu tun haben, ihre Produkte nicht unter romantisierenden Namen wie „Wiesenhof“ verkaufen und keine kleinbäuerlichen Idyllen auf ihren Produkten abbilden. Und wir hören auf so zu tun, als ob sowas [Milchindustrie], irgendwie so [Heidi-Klum-Bild] aussieht. Dann hätten wir tatsächlich etwas gegen Verbrauchertäuschung getan.
Interessanterweise wird die Festlegung, dass Milch und Milchprodukte als Benennung ausschließlich für entsprechende Drüsensekrete zulässig sei, von einer recht langen und recht willkürlichen Liste mit 131 Ausnahmen gleich wieder relativiert. Erlaubt sind beispielsweise Fischmilch, Kokosmilch, Erdnussbutter, Kakaobutter, Fleischkäse, Leberkäse, Butterschnitzel und viele andere. Begründet werden diese mit der fragwürdigen Rechtfertigung der „Gewohnheit“. Selbst manche non-food-Produkte, werden offenbar nicht als potentiell irreführend eingestuft. Der versehentliche Konsum von Hafermilch wird offenbar als problematischer angesehen als ein herzhafter Schluck Scheuermilch.
Ende 2018 wurden von der Deutschen Lebensmittelbuchkommission neue Leitsätze für „vegetarische und vegane Lebensmittel“ vorgelegt. Demnach sind Filet oder Steak bei fleischlosen Produkten unüblich und daher nicht zulässig. Schnitzel und Gulasch, Geschnetzeltes oder Frikadellen, Brat- oder Streichwurst seien jedoch etabliert und zulässig, wenn der Hinweis „vegetarisch“ oder „vegan“ gut sichtbar vermerkt ist. Auch wenn die Üblichkeit hierbei wieder eine wackelige Begründung ist, sind Steaks und Filets formal recht stark durch ihren Ursprung definiert. Bei Sachen wie Wurst ist das etwas anders. Da wird ja im Grunde alles püriert und in eine neue Form überführt. Von daher ist diese Festlegung zumindest nachvollziehbar. Ironisch ist dabei jedoch, dass hier das, was Menschen als Verbrauchertäuschung bezeichnen, sogar die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Bezeichnungen ist: Diese Produkte müssen eine hinreichende sensorische Ähnlichkeit zu den Originalen aufweisen um deren Bezeichnung verwenden zu dürfen. Hersteller solcher veganer Produkte sind also leider gesetzlich verpflichtet, diese Produkte so täuschend echt wie möglich zu machen. Ja, die aufmerksameren unter den Humorlosen werden sich jetzt beschweren, dass die Hersteller aber nicht verpflichtet sind, dies Namen zu wählen oder diese Produkte herzustellen. Aber genau das passiert, wenn man wichtige Unterscheidungen weglässt. Man kann sich clever oder witzig dafür finden – ob das berichtigt ist, sei mal dahingestellt [selbsgefälliges Nicken] – aber es taugt eben nicht als redliches Argument.
Insbesondere Landwirtschaftsverbände waren mit den Leitsätzen jedoch unzufrieden und setzten sich weiterhin massiv für ein Verbot solcher Bezeichnungen für pflanzenbasierte Ersatzprodukte ein. Sie begründeten dies ebenfalls damit, dass Verbraucher damit in die Irre geführt werden würden.
Wenn es nach den Verbänden geht sollen jedenfalls sogar beschreibende Ausdrücke wie „Typ“ „nach Art“ oder sogar „Nachahmung“ grundsätzlich unzulässig sein. Da wird dann also argumentiert, dass etwa die Bezeichnung „Käse-Alternative“ also eine Beschreibung welche buchstäblich „nicht Käse“ bedeutet, Verbraucher irrtümlich glauben lassen könne, dass es sich dabei um Käse handle. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von Europaparlament 2020 dann auch abgelehnt, so dass entsprechende Bezeichnungen weiterhin verwendet werden dürfen. Hinter dem Vorwurf der Verbrauchertäuschung steht also trotz eindeutiger und unmissverständlicher Kennzeichnung veganer Produkte die Anschuldigung unredlich und mit Täuschungsabsichten zu handeln. Dabei werden jedoch gleichzeitig aus wirtschaftlichen Interessen heraus, umwelt- und tierfreundlichere Alternativen mit teils sehr fragwürdigen juristischen Mitteln massiv benachteiligt und bekämpft, was Konsumenten eine eigenständige Entscheidung und freie Wahl sehr erschwert und was dazu oftmals mehr oder weniger implizit mit offenbar völlig unmündigen und inkompetenten Konsumenten begründet wird. Vielleicht sollte man sich schon überlegen, ob man noch Sachen kauft, von Leuten, die einen für so dumm hinstellen, damit sie ihr Zeug verkaufen können. Veganer trauen Konsumenten hingegen zu, dass sie lesen können und solche Dinge verstehen. Und wenn doch mal nicht, erklären wir es gern. Von Verbrauchertäuschung kann bei veganen Produkten jedenfalls keine Rede sein.
Aber stellen wir uns zum Abschluss mal noch ein Fleischersatzprodukt vor. Was bei denen oft nicht stimmt, ist die Farbe. Zum Beispiel weil kein Blut drin ist. Mit welchem Farbstoff bekommt man ein Produkt schön rot? Karmin? Ausgekochte Schildäuse. Nicht so vegan. Alternative? Synthetische Variante: Cochinellenrot A. Das wird teilweise auch als Kunstblut beim Film eingesetzt. Nahrungsmittel, die den Stoff enthalten, müssen mit dem Hinweis „kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen werden, da er Hyperaktivität begünstigen kann. Cochinellenrot A kann zudem Aluminium enthalten, welches im Verdacht steht, Parkinson, Alzheimer und Demenz auszulösen. In den USA ist der Stoff als Krebserreger für Lebensmittel verboten. Ein Ersatzprodukt mit so einem Farbstoff, würde mit Sicherheit für massive Empörung und entsetzte Schlagzeilen sorgen. Und die Kommentarspalten würden wieder das tun, was sie am besten können: durchdrehen, pöbeln und sich blamieren.
Dieses Ersatzprodukt existiert. Warum gibt es keinen Aufschrei? Höchstwahrscheinlich weil das Ersatzprodukt nicht vegan ist, noch nicht einmal vegetarisch. Das Produkt ist Alaska-Seelachs. Diesen gibt es in Deutschland schon über hundert Jahre, ähnlich lange wie Pflanzenmilch. Das irreführende an dem Lachs ist, dass er gar kein Lachs ist, sondern ein Pollack, der zur Familie der Dorsche zählt und rot eingefärbt wird. Zwar ist dort auf den Packungen die Bezeichnung „Lachsersatz“ vermerkt. Aber entsprechende Hinweise finden sich bei veganen Produkten auch. Bei denen heißt es trotzdem oft Verbrauchertäuschung. Beim Unlachs sagt man hingegen: meistgekaufte Fischart Deutschlands.

Hey Veganer! Kreislauf des Lebens!
Hey Veganer, Pflanzen haben auch Gefühle.